Garantie am Bau
Haben Sie einen Schaden an Ihrem Bau festgestellt ?
Sind Sie unsicher, ob Sie Garantieansprüche gegen Ihren Bauträger haben ?
Rufen Sie uns sofort an und vereinbaren Sie einen Termin ! Manchmal zählen Tage für Gewährleistungsansprüche.
Es ist Ihr Recht als Kunde, dass Lieferanten und Dienstleister Ihnen gegenüber eine Gewähr für die Funtionalität und die dem technischen Standard entsprechende Ausführung bzw. Beschaffenheit übernehmen.
So weit so gut.
Jedoch beginnen hier oft in der Praxis die Probleme. Zum Beispiel müssen Sie nach einer gewissen Zeit den Schaden zuerst einmal nachweisen. Und Ihr Gegenüber ist ein Fachmann im Bauwesen.
Spätestens an dieser Stelle sollten Sie uns befragen. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen "kann man noch tolerieren", "muss man hinnehmen" und "voll gepfuscht".
Erst wenn Sie sicher sind, können Sie oder auch wir mit Ihnen auf die Bauträger zutreten und die richtige Ausführung anmahnen. Und erst danach können Sie Ihre Ansprüche zur Garantie am Bau durchsetzen.
Denn merke:
"Was der Bauherr nicht merkt, das geht so durch...." scheint es manchmal am Bau zu heißen.
Und Sie haben dann einen Schaden, an dem Sie sich lange ärgern oder der teure Folgeschäden hervorruft.
Deshalb ist es wichtig, spätestens bei der Bauabnahme einen Fachmann an seiner Seite zu haben.
Unsere Beratung ist fast immer günstiger als der Schaden um den es geht.